PMT: fedpol verfügt erstmals Massnahmen

Im Juni 2022 tritt in der Schweiz das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) in Kraft. Strenge Voraussetzungen für gezielte Massnahmen – 2022 sind sie in einem Fall gegeben: Die erste rechtskräftige Verfügung.

Im Juni 2022 tritt das PMT-Gesetz in Kraft. Es bietet griffige Instrumente für den Umgang mit terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern. Mit dem PMT-Gesetz wurden verschiedene Gesetze angepasst. Die neuen PMT-Kernmassnahmen gegenüber terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern finden sich im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS).

Im Herbst 2022 verfügt fedpol auf Antrag des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zum ersten Mal PMT-Massnahmen: Eine Gesprächsteilnahmepflicht, die Ausgrenzung sowie die elektronische Überwachung. Die Verfügung gegen den terroristischen Gefährder – ein irakischer Staatsbürger – ist rechtskräftig.

Diese Statistik erscheint zum ersten Mal im Jahresbericht 2022. Die Veröffentlichung der detaillierten Statistik ist ab sofort jährlich vorgesehen.  

Anträge:

Anzahl FälleAntragsteller: Nachrichtendienst des Bundes (NDB)Antragsteller: Kantone
202210
PMT Massnahmen* BWIS 2022AnträgeAbgewiesene AnträgeRechtskräftige Anordnungen
Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht (Art. 23k BWIS)101
Kontaktverbot (Art. 23l BWIS)000
Ein- und Ausgrenzung (Art. 23m BWIS)101
Ausreiseverbot (Art.23n BWIS)000
Eingrenzung auf eine Liegenschaft (Art. 23o BWIS;Art. 23p BWIS)000
Elektronische Überwachung und Mobilfunklokalisierung (Art. 23q BWIS)101

* pro Fall mehrere Massnahmen möglich

Umsetzung

BeschwerdeverfahrenStrafanzeigen Massnahmenverstösse
202200

Die gesetzlichen Bestimmungen

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erlauben es fedpol, bei einer terroristischen Gefahr früher und präventiv einzuschreiten. fedpol kann auf Antrag eines Kantons oder des NDB Massnahmen verfügen, wenn konkrete und aktuelle Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Person eine terroristische Aktivität ausüben wird. Das Gesetz legt fest, dass die Massnahmen erst dann zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten des Bedrohungsmanagements – dazu zählt auch die Koordination von sozialen, integrativen, erzieherischen, therapeutischen Massnahmen – ausgeschöpft sind.

Terroristische Aktivitäten

Das Gesetz umschreibt eine terroristische Aktivität als «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen».

Die Voraussetzungen für Massnahmen

Die Hürden, um PMT-Massnahmen einzusetzen, sind hoch – und dies bewusst: Sie sollen als letztes Mittel dienen. Soziale, integrative und therapeutische Massnahmen der Kantone haben immer Vorrang, ebenso die allgemeinen kantonalen Gefahrenabwehrmassnahmen und Massnahmen der Strafprozessordnung. Erst wenn diese Massnahmen ausgeschöpft sind oder keine Wirkung zeigen, können PMT-Massnahmen angeordnet werden. Eine terroristische Gefährdung wird immer im konkreten Einzelfall beurteilt.

Mit den PMT-Massnahmen sollen Gefährderinnen oder Gefährder von terroristischen Aktivitäten abgehalten werden. fedpol kann eine Melde- oder Gesprächsteilnahmepflicht, ein Kontaktverbot, ein Ausreiseverbot, eine Ein- und Ausgrenzung oder eine Eingrenzung auf eine Liegenschaft («Hausarrest») sowie die elektronische Überwachung und die Mobilfunklokalisierung verfügen.

Terrorismusbekämpfung ist eine komplexe Aufgabe, die ein Zusammenspiel nachrichtendienstlicher, präventivpolizeilicher und repressiver Instrumente sowie soziale Massnahmen zur Radikalisierungsprävention erfordert.